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Thema

Vermögenswirksame Leistungen

Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) kannst du den Grundstein für deinen Vermögensaufbau legen. Viele Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss, den du clever in Fonds investieren kannst. So profitierst du nicht nur von zusätzlichem Geld, sondern auch von staatlichen Förderungen wie der Arbeitnehmer-Sparzulage.

Vorteile

  • Aktienfonds möglich
  • Staatliche Zulage
  • Arbeitgeberzuschuss
  • Gut für den Einstieg

Zu beachten

  • Förderung mit Bindefrist

Kostenloses Geld vom Arbeitgeber – und vom Staat

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine Sonderform des Arbeitslohns: Dein Arbeitgeber zahlt einen monatlichen Betrag direkt in einen Sparvertrag ein – und du kannst zusätzlich eigene Beiträge dazugeben. Der maximale Förderbetrag beträgt 40 € monatlich (480 € jährlich). Ob und in welcher Höhe dein Arbeitgeber VL zahlt, hängt vom Tarifvertrag oder individuellen Vereinbarungen ab.

Das Besondere: Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhält zusätzlich die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage – bei Aktienfondssparplänen bis zu 80 € pro Jahr. Wer VL also konsequent nutzt, erhält Geld vom Arbeitgeber und vom Staat, ohne selbst einen einzigen Euro extra aufzuwenden.

Der Verlauf

Möglicher Beginn
01.05.2026
Verfügbar ab
31.12.2032
Einzahlung
245
6 Jahre Laufzeit Sperrfrist in Tagen

VL sinnvoll nutzen – so geht's

1
Anspruch prüfen

Schau in deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, ob und in welcher Höhe dein Arbeitgeber VL zahlt. Ein einfaches Gespräch mit der Personalabteilung genügt oft.

2
Depot eröffnen

Für die optimale Rendite bieten sich Fondssparpläne an – sie sind förderfähig für die Arbeitnehmer-Sparzulage und ermöglichen eine aktienbasierte Anlage.

3
Arbeitgeber informieren

Du übergibst dem Arbeitgeber die Bankverbindung des Sparvertrags. Danach überweist er die VL monatlich direkt dorthin – du musst selbst nichts weiter tun.

4
Zulage beantragen

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird jährlich über die Einkommensteuererklärung beantragt (Anlage VL). Nach der Bindefrist wird sie dem Sparvertrag gutgeschrieben.

Häufige Fragen zu Vermögenswirksame Leistungen

Bei Aktienfondssparplänen beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 20 % auf maximal 400 € jährliche VL-Einzahlungen – also bis zu 80 € pro Jahr. Die Einkommensgrenzen liegen bei 40.000 € (Ledige) bzw. 80.000 € (Verheiratete) zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Um die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, gilt bei Fondssparplänen eine Bindefrist von 6 Jahren plus bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Je nachdem, wann du startest, liegt die Gesamtdauer deshalb meist unter 7 Jahren, maximal aber knapp bei 7 Jahren. Das Geld selbst bleibt in deinem Eigentum – die staatliche Zulage wird nur erst nach Ablauf dieser Frist endgültig verfügbar.

Ja. VL können in viele bAV-Produkte eingezahlt werden. In diesem Fall entfällt die Arbeitnehmer-Sparzulage, dafür profitierst du von den Steuer- und Sozialabgabenvorteilen der betrieblichen Altersvorsorge – was je nach Einkommenssteuer-Situation attraktiver sein kann.

Beim Jobwechsel kannst du dem neuen Arbeitgeber einfach dieselbe Kontonummer für die VL-Überweisungen mitteilen – sofern der Vertrag noch läuft. Alternativ kannst du den Vertrag weiterlaufen lassen und eigene Beiträge einzahlen, bis die Bindungsfrist abgelaufen ist.

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