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Thema

Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen und soll ab dem 1. Januar 2027 als neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell starten. Im Mittelpunkt stehen ein einfacherer Zugang zum Kapitalmarkt, laufende Förderung auf den Eigenbeitrag und mehr Renditechancen als in klassischen Garantieprodukten.

Förderung berechnen

Vorteile

  • Kapitalmarktorientierter Vermögensaufbau
  • Zulagen auf eigene Beiträge
  • Steuerliche Absetzbarkeit
  • Selbstständige erstmals förderberechtigt

Zu beachten

  • Produkte erst ab dem 1. Januar 2027 möglich
  • Keine Beitragsgarantie im Depot
  • Kursschwankungen müssen ausgehalten werden

Der Marktstart wird vorbereitet

Stand: 10. September 2026

Grundsteine gelegt

Die fachliche Vorarbeit lief über die Fokusgruppe private Altersvorsorge. Der Regierungsentwurf wurde am 17. Dezember 2025 im Kabinett beschlossen.

Beschlossene Sache

Der Bundestag hat am 27. März 2026 zugestimmt, der Bundesrat am 8. Mai 2026. Damit ist der politische Rahmen gesetzt.

Angebote entstehen

Für das öffentliche Standarddepot fehlt noch die Verordnung. Erste Produktmodelle und Konditionen sind angekündigt; Fondsauswahl und Vertragsdetails bleiben wichtige Vergleichspunkte.

Start ab 2027

Neue Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Bis dahin lohnt es sich, die kommenden Angebote zu sichten und zu bewerten.

Was wir aktuell tun

Wir verfolgen die weiteren Vorgaben und ordnen die kommenden Angebote anhand der wichtigsten Vergleichspunkte ein: Kosten, Anlagebausteine, Auszahlungsbedingungen, Wechselmöglichkeiten und die Frage, für wen welcher Weg passend sein kann.

Das Altersvorsorgedepot als Chance in der privaten Altersvorsorge

Mit dem Altersvorsorgedepot wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027 deutlich stärker auf Kapitalmarkt, Fonds und ETF ausgerichtet. Damit wird die bisherige Riester-Welt nicht nur weiterentwickelt, sondern im Kern neu ausgerichtet.

Der größte Bruch mit der alten Logik: Im Depot soll es gerade keine Beitragsgarantie mehr geben. Dadurch steigen die Renditechancen, gleichzeitig trägt der Sparer aber auch das Kapitalmarktrisiko. Genau deshalb lohnt sich weniger die reine Förderfrage als die Einordnung, ob dieses Modell zur eigenen Haltung, Laufzeit und Altersvorsorgestruktur passt.

Erstmals förderberechtigt ab 2027

Selbstständige

Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit nach § 15 oder § 18 EStG – wer eine Steuererklärung abgibt, kann künftig erstmals staatliche Förderung erhalten.

Berufsständische Versorgungswerke

Pflichtmitglieder wie Ärzte, Anwälte, Architekten oder Apotheker können ebenfalls erstmals förderberechtigt sein – ein Personenkreis, der bisher keinen Zugang hatte.

Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Das Altersvorsorgedepot gehört in die zweite Schicht der Altersvorsorge. Dort werden staatlich geförderte Zusatzbausteine eingeordnet, die über die Basisversorgung hinausgehen und heute vor allem mit der Riester-Logik verbunden sind.

Einordnung: 2. Schicht
3. Schicht

Flexible Privatvorsorge

Produkte: Private Rentenversicherung, Investmentfonds, ETF, Aktien, Immobilien

2. Schicht

Geförderte Zusatzvorsorge

Hier ordnen wir das Thema ein

Produkte: Betriebliche Altersvorsorge (bAV), Riester-Rente, Altersvorsorgedepot (ab 2027)

1. Schicht

Basisversorgung

Produkte: Gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente (Rürup)

So funktioniert die Förderung nach beschlossenem Rahmen

Die neue Förderlogik ist beitragsproportional und deutlich einfacher als bisher. Wer mehr einzahlt, bekommt mehr – bis zu einem klaren Förderrahmen.

Grundzulage 1

Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag entfallen je Euro 50 Cent Zulage – bis zu 180 Euro im Jahr.

Grundzulage 2

Für die nächsten 1.440 Euro Eigenbeitrag kommen je Euro 25 Cent hinzu. Zusammen bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr.

Kinderzulage

Je Kind können zusätzlich bis zu 300 Euro pro Jahr hinzukommen – gerade bei Familien fällt die Förderung dadurch deutlich aus.

Steuerlicher Vorteil

Die Günstigerprüfung bleibt erhalten. Beiträge können steuerlich berücksichtigt werden, wenn daraus über die Zulagen hinaus ein Vorteil entsteht.

Zulagen und steuerliche Förderung berechnen

Ein kleiner Rechner, mit dem du deine Zulagen und steuerliche Förderung zum Altersvorsorgedepot direkt berechnen kannst.

100 €
0 € 75 € 150 €
1996

Hinweis: Der Rechner dient nur der unverbindlichen Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Beratung sowie keine steuerliche oder rechtliche Prüfung. Maßgeblich bleiben der beschlossene gesetzliche Rahmen, deine persönliche Situation und die spätere steuerliche Einordnung. Grundlage ist der aktuelle Stand vom 10.09.2026 mit den Informationen des Bundesfinanzministeriums. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Welche Produktform passt zu dir?

Drei Zugangswege schaffen unterschiedliche Schwerpunkte bei Auswahl, Risiko und Planbarkeit.

Kostengünstig und klar strukturiert

Das Standarddepot soll den Einstieg einfach halten. Wer sich nicht intensiv mit Fondsauswahl beschäftigen möchte, findet hier einen geregelten Rahmen mit zwei vorgegebenen Fonds und einer gesetzlichen Kostenobergrenze.

  • Zwei vorgegebene Fonds – ein eher vorsichtiger, ein chancenorientierter Baustein
  • Kosten gedeckelt auf max. 1,0 % jährliche Renditeminderung
  • Staatliche Förderung identisch wie bei allen anderen Varianten

Breite Fondsauswahl, individuelle Gestaltung

Das individuelle Altersvorsorgedepot bietet mehr Spielraum bei der Anlagestrategie. Wer gezielt aus einem breiteren Angebot wählen oder bestimmte ETFs bevorzugen möchte, findet hier mehr Auswahl als im Standardmodell.

  • Freie Fondsauswahl aus dem Angebot des jeweiligen Anbieters
  • Gleiche staatliche Förderung wie beim Standarddepot
  • Mehr Eigenverantwortung bei Auswahl und Strategie

Sicherheitsorientiert mit Kapitalschutz

Wer das Kapitalmarktrisiko begrenzen möchte, kann auf ein Garantieprodukt zurückgreifen. Mehr Sicherheit bedeutet in der Regel weniger Renditepotenzial – für Menschen mit kürzerem Anlagehorizont oder hohem Sicherheitsbedürfnis kann das aber die passendere Wahl sein.

  • Variante mit 80 % Garantie auf die eingezahlten Beiträge
  • Variante mit 100 % Garantie auf die eingezahlten Beiträge
  • Staatliche Förderung identisch wie bei den Depot-Varianten

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Kein Handlungszwang – aber eine Entscheidung, die sich lohnt zu prüfen.

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss sich keine unmittelbaren Sorgen machen: Bestehende Verträge können unter den bisherigen Bedingungen weitergeführt werden. Gleichzeitig ist ein freiwilliger Wechsel ins neue System möglich – ohne Rückzahlungsverpflichtung für bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile.

Was das konkret bedeutet

Bestandsschutz

Bestehende Riester-Verträge laufen unter den bisherigen Bedingungen weiter. Es gibt keinen Zwang zu handeln oder zu wechseln.

Freiwilliger Wechsel möglich

Wer ins neue System wechseln möchte, kann das ohne Rückzahlung bereits erhaltener Förderung tun. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Gefördert in die eigene Immobilie

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden darf beim Altersvorsorgedepot weiter mitgedacht werden. Für selbst genutztes Wohneigentum bleibt die Verwendung nach aktuellem Stand grundsätzlich möglich.

Hochrechnung nach 10 Jahren

Auf einen Blick: Die Förderung kann den Weg in die eigene Immobilie spürbar stärken, bleibt aber an klare Regeln gebunden.

Ohne Förderung
150 € monatlich bei 6 % Rendite
24.582 €
Mit Förderung
inklusive rund 3.677 € aus der angenommenen jährlichen Wiederanlage der zusätzlichen Steuerermäßigung
35.377 €
150 € monatlicher Eigenbeitrag, 540 € Zulage und 279 € mögliche zusätzliche Steuerermäßigung pro Jahr, vereinfacht mit 6 % Rendite hochgerechnet.

Der vollständige Rechenweg

10 Jahre · 6 % Rendite
Baustein Berechnung pro Jahr Nach 10 Jahren
Eigenbeitrag 150 € × 12 = 1.800 € 24.582 €
Grundzulage 360 € × 50 % + 1.440 € × 25 % = 540 € 7.118 €
Zusätzliche Steuerermäßigung (1.800 € + 540 €) × 35 % = 819 €; 819 € − 540 € Zulage = 279 € 3.677 €
Gesamt 2.619 € 35.377 €

Der Eigenbeitrag wird mit monatlichen Einzahlungen zum Monatsende berechnet. Für Zulage und mögliche zusätzliche Steuerermäßigung wird jeweils eine Einzahlung zum Jahresende angenommen. Die Wertentwicklung dient der Veranschaulichung und kann abweichen. Bei einer Verwendung für selbst genutztes Wohneigentum ist das Wohnförderkonto in die steuerliche Betrachtung einzubeziehen. Verbindliche Auskünfte zur persönlichen steuerlichen Förderung kann ausschließlich eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater geben.

Für Kauf, Bau oder Tilgung

Das Kapital kann weiterhin für Kauf, Bau, genossenschaftliches Wohnen oder die Tilgung bestehender Immobiliendarlehen genutzt werden, wenn die Immobilie selbst genutzt wird. Dafür muss der gewählte Vertrag die Eigenheimrenten-Förderung ausdrücklich vorsehen; andernfalls kann ein Anbieterwechsel erforderlich sein.

ohne Verzinsung

Wohnförderkonto bleibt

Das Wohnförderkonto bleibt grundsätzlich bestehen, soll aber nicht mehr verzinst werden. Besteuerung und Entnahme sollen einfacher werden, Selbstnutzung und förderunschädliche Verwendung bleiben trotzdem entscheidend.

Einordnung statt Schnelllösung

Das Altersvorsorgedepot ist kein universelles Patentrezept – aber für viele Menschen ein echter neuer Baustein. Ob es zur eigenen Situation passt, hängt von der bisherigen Vorsorgestruktur, dem Anlagehorizont und davon ab, welche Rolle staatliche Förderung im Gesamtkonzept spielen soll.

Welche Variante, welcher Einstiegszeitpunkt und welche Rolle ein möglicher Immobilienwunsch dabei spielen sollte, klären wir gerne gemeinsam.

Häufige Fragen zu Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist ein neues staatlich gefördertes Produkt der privaten Altersvorsorge, das ab 2027 angeboten werden soll. Anders als die klassische Riester-Logik setzt es stärker auf Kapitalmarktanlagen wie Fonds oder ETF und verzichtet in dieser Produktwelt bewusst auf eine vollständige Beitragsgarantie.

Die neuen Produkte der privaten Altersvorsorge sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Der gesetzliche Rahmen ist beschlossen, erste Produktmodelle und Konditionen sind angekündigt. Für das öffentliche Standarddepot braucht es noch eine Verordnung der Bundesregierung. Für den späteren Vergleich bleiben die konkrete Fondsauswahl, die Effektivkosten, die Auszahlungsbedingungen und weitere Vertragsdetails entscheidend.

Die Grundzulage wird beitragsproportional berechnet. Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro gibt es 50 Cent, für die nächsten 1.440 Euro 25 Cent. Damit kann die laufende Grundzulage bis zu 540 Euro pro Jahr erreichen. Voraussetzung sind mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Insgesamt können bis zu 6.840 Euro jährlich in den Vertrag eingezahlt werden; bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag werden bei der Grundzulage berücksichtigt.

Beim Altersvorsorgedepot selbst gerade nicht. Genau das ist der Systemwechsel: Das Depot ist die renditeorientierte Variante ohne Garantie. Daneben sollen weiterhin Garantieprodukte möglich sein, bei denen je nach Ausgestaltung 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie vorgesehen sind.

Ja, Eigenbeiträge und Zulageanspruch bleiben als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Ohne Kinderzulage können damit beispielsweise bis zu 2.340 Euro angesetzt werden: 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich 540 Euro Grundzulage. Das Finanzamt prüft, ob daraus über den Zulageanspruch hinaus ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht. Die Leistungen werden in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert. Die persönliche steuerliche Wirkung ist immer mit einem Steuerberater zu prüfen.

Das Standarddepot ist als einfacher Einstieg mit klaren gesetzlichen Vorgaben vorgesehen. Dort können zwei vorgegebene Fonds bespart werden, und die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten wird auf 1,0 Prozent begrenzt. Für das öffentliche Standarddepot braucht es noch eine Verordnung der Bundesregierung.

Ja, das ist einer der zentralen Punkte der Reform. Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG, die eine Steuererklärung abgegeben haben, können künftig erstmals Zugang zur staatlichen Förderung erhalten. Für viele Selbstständige kann das ein neuer Baustein in der Altersvorsorgeplanung sein. Die genaue Einordnung zur eigenen Situation sollte individuell geprüft werden.

Bestehende Riester-Verträge sollen unter den bisherigen Bedingungen weitergeführt werden können. Ein automatischer Wechsel ins neue System ist nicht vorgesehen. Gleichzeitig soll ein freiwilliger Wechsel möglich sein – ohne Rückzahlungsverpflichtung für bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom bestehenden Vertrag, der Restlaufzeit und der persönlichen Situation ab und lässt sich am besten im Gespräch einordnen.

Ja, das geförderte Vermögen kann weiterhin für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden. Dazu zählen insbesondere Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie, die Tilgung bestehender Immobiliendarlehen, barrierereduzierende Umbauten und genossenschaftliches Wohnen. Dafür muss der gewählte Vertrag die Eigenheimrenten-Förderung ausdrücklich vorsehen; andernfalls kann ein Wechsel zu einem passenden Anbieter erforderlich sein. Die Verwendung muss förderunschädlich erfolgen und die Immobilie selbst genutzt werden.

Das Wohnförderkonto soll auch beim Altersvorsorgedepot grundsätzlich bestehen bleiben. Nach aktuellem Reformstand soll es aber nicht mehr verzinst werden, was die spätere Einordnung deutlich transparenter machen würde. Die wohnwirtschaftliche Nutzung und die spätere steuerliche Behandlung bleiben trotzdem Themen, die sauber auf die eigene Situation abgestimmt werden sollten.

Beratung anfragen

Altersvorsorgedepot gemeinsam klar einordnen

  • Persönliche Einordnung zu deinem Anliegen
  • Verständlich und in deinem Tempo
  • Persönlich in Oldenburg oder digital
  • Persönliche Einordnung zu deinem Anliegen
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  • Persönlich in Oldenburg oder digital

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