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Thema

Grundfähigkeit

Grundfähigkeit sichert definierte Fähigkeiten ab, etwa Sehen, Hören oder Gehen, und leistet in der Regel bei einem dauerhaften Verlust über mindestens sechs Monate. Sie kann gerade für körperlich tätige Berufsgruppen ein interessanter Baustein sein, wenn eine klassische Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht passend eingeordnet werden kann.

Vorteile

  • Stellt Fähigkeiten in den Mittelpunkt
  • Gerade für körperliche Berufe interessant
  • Kann BU ergänzen oder ersetzen

Zu beachten

  • Definitionen unterscheiden sich
  • Kein Bezug zur beruflichen Tätigkeit

Grundfähigkeit richtet den Blick auf konkrete Fähigkeiten im Alltag

Im Mittelpunkt stehen Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder andere vertraglich definierte körperliche und praktische Fähigkeiten. Eine Leistung kann fällig werden, sobald eine solche Fähigkeit bedingungsgemäß nicht mehr ausgeübt werden kann und der Verlust in der Regel dauerhaft, also meist für mindestens sechs Monate, vorliegt.

Gerade für körperlich tätige Berufsgruppen kann das ein interessanter Ansatz sein, wenn der Alltag stark von konkreten Bewegungs- und Belastungsprofilen geprägt ist. Genau deshalb ist Grundfähigkeit eher ein eigener Baustein als eine Kopie der Berufsunfähigkeitsabsicherung. Ob sie sinnvoll ist, hängt stark davon ab, welche Lücke geschlossen werden soll und welche Leistungslogik dazu passt.

Worauf du bei der Einordnung achten solltest

Gerade bei diesem Thema lohnt sich ein genauer Blick in die Definitionen, in die versicherten Fähigkeiten und in die Frage, welche Aufgabe der Baustein im Gesamtschutz übernehmen soll.

Versicherte Fähigkeiten verstehen

Entscheidend ist, welche Fähigkeiten überhaupt abgesichert sind und wie ihr Verlust im Vertrag genau beschrieben wird.

Rolle neben oder statt BU prüfen

Manchmal kann Grundfähigkeit eine Alternative sein, manchmal eher eine Ergänzung. Diese Einordnung sollte immer zur persönlichen Absicherungssituation passen.

Leistungslogik realistisch einordnen

Weil nicht der konkrete Beruf, sondern die definierte Fähigkeit zählt, lohnt sich ein ehrlicher Blick darauf, welche Situationen tatsächlich abgesichert werden.

Häufige Fragen zu Grundfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsabsicherung schaut darauf, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben kannst. Grundfähigkeit leistet dagegen bei Verlust vertraglich definierter Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder Gehen.

Das ist vertraglich geregelt und kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Häufig geht es um körperliche und teilweise auch geistige Fähigkeiten. Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die Definitionen.

Sie kann eine Alternative oder Ergänzung sein, wenn eine klassische BU nicht passend oder nur schwer umsetzbar ist. Gerade für körperlich tätige Berufsgruppen kann dieser Blick auf konkrete Fähigkeiten besonders interessant sein.

Grundsätzlich kann das möglich sein, wenn die versicherte Fähigkeit bedingungsgemäß verloren geht. In der Regel geht es dabei um einen dauerhaften Verlust, der meist für mindestens sechs Monate vorliegen muss. Genau darin liegt auch der Unterschied zur BU: Nicht die berufliche Tätigkeit, sondern die definierte Fähigkeit steht im Mittelpunkt.

Das kann je nach Gesellschaft und Tarif vorgesehen sein. Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel kann helfen, schon bei längerer ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit eine zeitlich begrenzte Leistung vorzusehen, ohne dass der dauerhafte Verlust einer Fähigkeit bereits abschließend festgestellt sein muss.

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